82 Z. 251 f.). Schliesslich ist auch nicht erstaunlich, dass der Berufungsführer 2 nicht durch den Berufungsführer 3 persönlich angewiesen wurde, die Unfallmaschine laufen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass der Berufungsführer 3 die Anweisung gegenüber dem ihm