In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte er seine bisherigen Angaben: «Die ________ hat man nicht abgestellt, weil es geheissen hat, diese Maschine müsse laufen, der Auftrag müsse einfach erledigt werden. Eine andere Maschine, auf welcher man den Auftrag auch noch hätte ausführen können, war bereits ausgelastet. Deshalb musste diese ________ laufen.» (pag. 652 Z. 11 ff.), «Ja, diese Anweisung, die Maschine müsse laufen, kam von oben. Als ich am 26. Mai 2010 meine Schicht antrat, hiess es einfach, diese Maschine müsse laufen.» (pag. 652 Z. 17 ff.).