34 fungsführers 3, wonach die Verantwortung bei den Abteilungs- und Schichtleitern liegen würde, entgegnete der Berufungsführer 2: «Wenn sie sagen, die Maschine müsse laufen, es muss geliefert werden, dann läuft die Maschine. Sonst hätten sie sagen müssen, die Maschine sei abzuschalten.» (pag. 81 Z. 201 ff.). Auf Vorhalt der eigenen Angaben, wonach die Maschinen auf Druck der Geschäftsleitung laufen mussten und auf Aufforderung, dies zu erläutern, führte der Berufungsführer 2 Folgendes aus: «Diese Teile mussten geliefert werden, der Kunde musste diese haben.