Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab er sodann Folgendes zu Protokoll: «Wir hatten von der Geschäftsleitung Druck, dass weiter produziert und hergestellt werden muss. Es hat geheissen, dass die Maschinen laufen müssen. Was wollten wir anderes?» (pag. 78 Z. 107 ff.). Und auf Frage, ob man sich der durch die fehlende Plexiglasscheibe entstandenen Gefahr bewusst gewesen sei, antwortete er: «Man war sich der Gefahr schon bewusst, aber was wollten wir machen. Wir können den Schaden nicht mehr als melden.» (pag. 78 Z. 120 ff.). Auf Frage, warum die Maschine nicht ausser Betrieb gesetzt worden war, gab er zu Protokoll: «Das weiss ich nicht. Das war auch ein Befehl von Herr E.________.