«Ich habe immer gesagt, dass solche Maschinen nicht mehr benützt werden dürfen. Aber auf Druck der Geschäftsleitung mussten wir die Maschinen weiter laufen lassen. Herr G.________ zum Beispiel hat als mein Vorgesetzter auch Maschinen eingerichtet und hat ja auch gesehen, dass die Schutzvorrichtung defekt war.» (pag. 73 Z. 13 ff.). Am Ende der ersten polizeilichen Befragung ergänzte er von sich aus noch Folgendes: «Heute würde ich eine defekte Maschine auch gegen den Willen der Geschäftsleitung abstellen.» (pag. 74 Z. 10 f.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab er sodann Folgendes zu Protokoll: