93 Z. 23 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen des Berufungsführers 2, wonach die Maschine auf Druck der Geschäftsleitung habe laufen müssen, gab der Berufungsführer 3 Folgendes an: «Das glaube ich nicht, dass die Geschäftsleitung das sagte. Diese ________ ist bis auf dieses fehlende Plexiglas eine sichere Maschine. Die Maschine können immer ausgeschaltet werden. Die Unfallmaschine hätte man ohne Probleme