9.6.3 Beurteilung durch die Kammer Der Berufungsführer 3 bestritt bis zuletzt, den Befehl erteilt zu haben, die Maschine müsse weiterlaufen. Gegenüber der Polizei gab er auf Vorhalt, wonach der Berufungsführer 4 ausgesagt habe, er habe ihn, den Berufungsführer 3, auf den Defekt aufmerksam gemacht und wonach er, der Berufungsführer 3 geantwortet habe, die Maschine müsse Teile produzieren, Folgendes an: «Dies stimmt absolut nicht. Eine solche Aussage habe ich nie gemacht.» (pag. 93 Z. 23 ff.).