Der Berufungsführer 4 sei letztlich wiederum der einzige, der behaupte, der Berufungsführer 3 habe diese Anweisung erteilt. Weshalb es die Vorinstanz trotzdem als erwiesen erachte, dass der Berufungsführer 3 eine entsprechende Anordnung erteilt habe, sei nicht nachvollziehbar. Zudem treffe es, entgegen der vorinstanzlichen Schlussfolgerung eben gerade nicht zu, dass nebst dem Berufungsführer 4 auch der Berufungsführer 2 diesbezüglich konstant und widerspruchsfrei ausgesagt habe.