32 auch nicht gewusst, ob der Berufungsführer 3 überhaupt Kenntnis von der fehlenden Plexiglasscheibe gehabt habe. Der Berufungsführer 2 habe anlässlich der polizeilichen Einvernahme ausgesagt, dass die Maschine auf Druck der Geschäftsleitung hin, trotz der fehlenden Plexiglasscheibe habe betrieben werden müssen. Wen er mit der Geschäftsleitung gemeint habe, habe er nicht weiter ausgeführt.