9.6.2 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung des Berufungsführers 3 wendet ein, der Berufungsführer 3 habe anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft äusserst glaubhaft zu Protokoll gegeben, nie einen solchen Befehl erteilt zu haben. Weiter habe er ausgeführt, ein kurzer Unterbruch in der Produktion zur Reparatur der Plexiglasscheibe wäre zu keiner Zeit ein Problem gewesen, auch wenn damals ein relativ hoher Produktionsdruck geherrscht habe. Selbst ein Unterbruch eines ganzen Tages wäre nicht weiter schlimm gewesen, da immer noch rechtzeitig hätte geliefert werden können.