Er hat glaublich auch nichts gelehrt. Ich verstehe, dass Herr C.________ Angst hatte, seinen Job zu verlieren, aber dies wäre sicher nicht so gewesen.» (pag. 100 Z. 186 ff.). Er habe dem Berufungsführer 4 nie gesagt, die Untergebenen müssten machen, was dieser ihnen sage, sonst könnten sie gehen. Und auch der Berufungsführer 4 selber habe nie um seinen Job fürchten müssen, er sei für die Firma unersetzbar (pag. 101 Z. 207 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen des Berufungsführers 1, wonach es nicht im Ermessen eines Schichtleiters liege, eine Maschine abzustellen und wonach der Betriebsleiter diesen Entscheid zu fällen habe, gab der Berufungsführer 3 weiter an: «Nein, das mache nicht ich.