30 Hauptverhandlung führte er sodann aus: «Wenn ich angeordnet hätte, dass diese Maschine abgestellt werde, so hätten wir ein Problem bekommen mit dem Büro. Wenn es kein Problem gegeben hätte, so hätten wir diese Maschine abgestellt. Aber vom Büro hiess es ja einfach, diese Maschine müsse laufen. Mein Ansprechpartner im Büro war Herr E.________, er war der Betriebsleiter.» (pag. 665 Z. 4 ff.). Damit haben die Berufungsführer 1, 2 und 4 übereinstimmende Angaben gemacht;