647 Z. 22 ff.). Und auch der Berufungsführer 4 gab an, im Falle einer eigenmächtigen Ausserbetriebnahme Angst vor Konsequenzen gehabt zu haben. Er selber hätte vielleicht schon sagen können, dass er die Maschine von sich aus abschalte: «Aber ich weiss nicht was passiert wäre. Man hat Angst um den Arbeitsplatz, wenn man nicht macht, was einem befohlen wird. […] Mir wurde oft gesagt, dass diejenigen, die mir unterstellt sind, machen müssen was ich sage. Ansonsten können sie gehen. Dies haben mir Herr E.________ und Herr T.________ gesagt. Herr T.________ war der Vorgänger von Herrn E.________.» (pag. 112 Z. 87 ff.). An der erstinstanzlichen