Ja, ich hätte das Recht gehabt, diese Maschine abschalten zu lassen. Aber ich habe nicht gewusst, was Herr S.________ nachher gemacht hätte. Wenn man die Maschine abgeschaltet hätte, hätte ich vielleicht meinen Job verloren. Ich weiss nicht was passiert wäre. […] Herr S.________ ist CEO der M.________ (AG).» (pag. 79 Z. 142 ff.). Der Berufungsführer 1 äusserte ähnliche Bedenken, wenn er aussagte: «Wenn ich gesagt hätte, mit dieser Maschine wird ohne Glasscheibe nicht mehr gearbeitet, weiss ich auch nicht, was passiert wäre. Wir mussten einfach den Auftrag erledigen, man hätte es mit dem Kunden absprechen müssen, ob eine Verzögerung drinliege.» (pag. 647 Z. 22 ff.).