100 Z. 159 ff.: «Wenn es um Qualität und Sicherheit geht, sind die Schichtleiter, die Abteilungsleiter und ich verantwortlich. Wenn der Schichtleiter sagt, dies mache er so nicht, dann ist er am längsten Hebel, vor allem in der Nacht. In der Nacht ist sonst niemand dort. […]»). Der Berufungsführer 2 bestätigte dies, befürchtete aber Konsequenzen im Falle einer Ausserbetriebnahme durch einen Schichtleiter. Er führte aus: «Ich hätte sagen dürfen, dass wir diese Maschine abschalten, weil es zu gefährlich ist. Aber ich weiss nicht, was dann passiert wäre. Vielleicht hätte mich Herr S.________ zum Teufel gejagt. […] Ja, ich hätte das Recht gehabt, diese Maschine abschalten zu lassen.