dem Schichtleiter. Wir schauen, ob man es selbst reparieren kann. Wenn man es nicht selbst reparieren kann, muss man die Maschine ausschalten und den Defekt dem Mechaniker melden. […] Dem Abteilungsleiter muss dieser Defekt mitgeteilt werden, vor allem dann, wenn man die Produktion nicht weiterführen kann. Wenn es nur eine kleine Reparatur ist, muss man dies nicht melden. Der Abteilungsleiter leitet dies weiter ans Büro, weil diese die Aufträge entgegennehmen. Damit sie die Kunden informieren können, dass die Aufträge nicht erledigt werden können.» (pag. 64 Z. 118 ff.). Diese Erklärung des Berufungsführers 1 ist plausibel;