9.5.3 Beurteilung durch die Kammer Zunächst fällt auf, dass sich die Berufungsführer – wie unter Ziff. II.8.4.3. hiervor bereits ausgeführt – in Bezug auf die Vorgehensweise bzw. den einzuhaltenden hierarchischen Informations- und Eskalationsweg beim Auftreten von Schäden und Störungen einig sind. Die interne Betriebsordnung der M.________ AG bestimmt, dass die Schichtleiter kleinere Defekte und Störungen direkt dem Betriebsmechaniker melden. Grössere Schäden und Störungen müssen die Schichtleiter dagegen dem Abteilungsleiter melden, welcher den Betriebsleiter informieren muss. Dieser bestimmt diesfalls das weitere Vorgehen resp.