27 ordneten Vorgesetzten zu rapportieren und deren Anordnungen zu befolgen gehabt. Die Berufungsführer 2 und 4 hätten deutlich geschildert, dass ihnen mitgeteilt worden sei, die Unterstellten hätten zu tun, was ihnen gesagt werde, ansonsten sie gehen könnten. Die Betriebsordnung der M.________ AG sehe vor, dass die Schichtleiter grössere Schäden/Störungen dem Abteilungsleiter melden müssten. Dieser müsse seinerseits den Betriebsleiter, in casu den Berufungsführer 3, informieren, welcher das weitere Vorgehen bestimme resp.