Gemäss interner Betriebsordnung der M.________ AG müssten die Schichtleiter kleinere Defekte und Störungen direkt dem Betriebsmechaniker melden. Nur grössere Schäden und Störungen müssten die Schichtleiter dem Abteilungsleiter melden, welcher seinerseits den Betriebsleiter informieren müsse. Das Fehlen der Plexiglasscheibe sei indessen keineswegs ein derart grosser Defekt, dass der Berufungsführer 3 als Betriebsleiter darüber hätte informiert werden müssen.