Dann bin ich ins Büro gegangen und habe das gemeldet und gefragt, ob die Maschine abgeschaltet werden kann. Diese sagten aber nur, dass die Maschine laufen müsse. Ich bin zu Herr E.________ gegangen, er hat gesagt, dass die Maschine laufen muss.» (pag. 111 Z. 79 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen des Berufungsführers 3 vom 19.10.2010, wonach dieser bis zum Unfall nicht gewusst habe, dass die Schutzscheibe gefehlt hat, lachte der Berufungsführer und gab zu Protokoll: «Klar, wusste Herr E.________ davon.» (pag. 116 Z. 265 ff.).