107 Z. 9 ff.). Die Kammer geht davon aus, dass es sich beim Schichtleiter, welcher vom Berufungsführer 4 auf den Defekt angesprochen wurde, um den Berufungsführer 2 handelte. Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab der Berufungsführer 4 am 08.12.2011 dann auf Frage, wer alles von der fehlenden Plexiglasscheibe gewusst habe, zu Protokoll: «Alle haben davon gewusst.» (pag. 111 Z. 74 f.). Er bestätigte, nach seiner Rückkehr aus den Ferien gesehen zu haben, dass die Scheibe gefehlt habe (pag. 111 Z. 77 ff.). «Ich habe zuerst gefragt, was da los sei. Niemand wollte etwas wissen. Dann bin ich ins Büro gegangen und habe das gemeldet und gefragt, ob die Maschine abgeschaltet werden kann.