dies kann damit erklärt werden, dass er seinen Vorgesetzen in dessen Gegenwart nicht mehr explizit belasten wollte. Die Angaben des Berufungsführers 2 decken sich denn auch mit den Aussagen des Berufungsführers 4, welcher in Bezug auf die Frage, ob der Berufungsführer 3 von der fehlenden Plexiglasscheibe gewusst habe, Folgendes zu Protokoll gab: «Als ich Frühlingsferien hatte, war die Maschine noch ganz. Als ich wieder zur Arbeit kam, die [recte: dies] war so Anfangs Mai, war sie defekt. Ich habe einen Schichtleiter gefragt, warum an der Maschine gearbeitet werde, obwohl sie defekt sei. Er hat gesagt, dass das Büro die Maschine freigegeben habe. Ich habe danach Herrn E.____