Gestützt auf seine Angaben gegenüber der Polizei, welche er später auch bei der Staatsanwaltschaft explizit bestätigte, ist davon auszugehen, dass der Berufungsführer 2 das Fehlen der Scheibe seinem direkten Vorgesetzten, dem Berufungsführer 4, meldete und dieser dann die Meldung, wie es die Hierarchie gebot, an den Berufungsführer 3 weitergab. Erst in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wollte der Berufungsführer 2 nicht mehr bestätigen, dass der Berufungsführer 3 vom Defekt Kenntnis gehabt habe; dies kann damit erklärt werden, dass er seinen Vorgesetzen in dessen Gegenwart nicht mehr explizit belasten wollte.