Er selber und der Berufungsführer 4 hätten es damals gemeldet (pag. 651 Z. 25 ff.), eigentlich hätten es alle Mitarbeiter gewusst, dass die Scheibe an der Maschine gefehlt habe (pag. 652 Z. 3 f.). In Bezug auf den Kenntnisstand des Berufungsführers 3 gab er dann erstmals abweichend Folgendes zu Protokoll: «Ich weiss nicht, ob Herr E.________