Eigentlich haben es alle gewusst. Alle Schichtleiter, alle Einrichter und die beiden Vorgesetzten G.________ und E.________.» (pag. 73 Z. 9 ff.). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestätigte er dies; «Wir haben dies [Anm.: Das Fehlen der Plexiglasscheibe] schon lange dem Mechaniker (Herr P.________ ) und dem Betriebsleiter (Herr E.________) gemeldet. Wir haben gesagt, dass dies gemacht werden sollte. Es wurde jedoch nicht gemacht. […] Ich und G.________ haben dies gemeldet.» (pag. 77 Z. 73) und auf Frage, wer alles von der fehlenden Scheibe gewusst habe: «Davon wussten G.________, Herr P.________, Herr E.________ und ich.» (pag. 78 Z. 89 f.).