Diese sei dann sofort ersetzt worden (pag. 685). Dass der Berufungsführer 3 zunächst pauschal abstritt, vom Fehlen der Plexiglasscheibe gewusst zu haben, und die Verantwortung für die Ausserbetriebnahme auf die Schichtleiter und den Abteilungsleiter schob, ist wohl darauf zurückzuführen, dass er sich nicht selber belasten wollte. Im Verlauf der Untersuchung gestand er dann aber ein, der ihm unterstellte, gemäss der eigenen Beschreibung sehr zuverlässige Mitarbeiter G.________, habe ihm den Defekt wohl mitgeteilt. Er gab sogar an, sich nicht vorstellen zu können, dass ihm der Defekt nicht gemeldet worden sein könnte.