660 Z. 12 ff.). Dass ihn der Berufungsführer 4 möglicherweise auf das Problem aufmerksam gemacht habe, bestätigte er auf Nachfrage später in derselben Einvernahme (pag. 661 Z. 8 ff.). An der Fortsetzungsverhandlung vom 03.09.2014 gab der Berufungsführer 3 auf Frage, woran er sich bezüglich Meldung der defekten Plexiglasscheibe noch erinnern könne, an, er wisse noch, dass der Berufungsführer 4 nach dem Unfall zu ihm gekommen sei und gesagt habe, es fehle noch eine Plexiglasscheibe. Diese sei dann sofort ersetzt worden (pag. 685).