Ich hatte so pflichtbewusste Leute, die haben mir vielleicht schon einmal etwas gesagt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie es nicht gemeldet haben. Von meiner Seite habe ich jedoch nicht reagiert.» (pag. 99 Z. 126 ff.). Er glaube, dass er nichts unternommen hätte, auch wenn sie es ihm gesagt hätten und er davon gewusst hätte. Seine Unterstellten hätten bis dato immer alles selbst erledigt (pag. 99 Z. 144 ff.). Er gab auch zu, dass er den Ersatz bzw. die Reparatur der Scheibe trotzdem hätte kontrollieren müssen, dies sei ihm aber nicht bewusst gewesen (pag. 99 Z. 147 f.). Er selbst habe keinen Reparaturauftrag erteilt (pag. 99 Z. 150 f.).