Von sich aus ergänzte er am Ende der Einvernahme noch Folgendes: «Wenn ich jetzt für eine defekte Plexiglasscheibe den Auftrag erteilen müsste, um diese zu ersetzen, dürfte etwas nicht stimmen. Dafür habe ich Produktionsleiter und Schichtleiter. Die Verantwortung für die Freigabe der Maschinen liegt eindeutig bei ihnen.» (pag. 93 Z. 49 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft räumte der Berufungsführer 3 dann auf Frage, wann und in welchem Zusammenhang er von der defekten Plexiglasscheibe an der Tiefziehmaschine _______ erfahren habe, Folgendes ein: «Ich bin mir erst im Nachhinein bewusst. Ich hatte so pflichtbewusste Leute, die haben mir vielleicht schon einmal etwas gesagt.