93 Z. 15 ff.). Er stritt auch explizit ab, vom Abteilungsleiter, dem Berufungsführer 4, auf den Defekt aufmerksam gemacht worden zu sein und diesem geantwortet zu haben, die Maschine müsse Teile produzieren: «Das stimmt absolut nicht. Eine solche Aussage habe ich nie gemacht. Er hätte vielmehr als Abteilungs- und Schichtleiter unbedingt die Maschine abschalten müssen. Dies wäre seine Aufgabe gewesen. Wenn er zu mir gekommen wäre, hätte ich ihm gesagt, dass er dies in Ordnung bringen muss. Herr G.________ müsste wissen, wer die Maschine eingerichtet und freigegeben hat.» (pag. 93 Z. 23 ff.). Von sich aus ergänzte er am Ende der Einvernahme noch Folgendes: