21 Scheibe kaputt gegangen sei, den Defekt gemeldet bzw. die Reparatur in Auftrag gegeben habe. Daher habe er selber den Defekt nicht mehr gemeldet. Der Berufungsführer 1 habe somit zumindest implizit bestätigt, dass die Schicht- und Abteilungsleiter für die Behebung von Defekten bzw. die Veranlassung von Reparaturen zuständig seien und dies normalerweise auch gut funktioniere (pag. 946).