Schliesslich werde die Situation von allen Beteiligten im Nachhinein anders beurteilt und sie hätten sich alle anders verhalten. Daraus ergebe sich indessen nicht, dass sich der Berufungsführer 3 im Unfallzeitpunkt nicht korrekt und nicht seinen Aufgaben und seiner Verantwortung entsprechend verhalten hätte (pag. 945). Der Berufungsführer 1 habe stets zu Protokoll gegeben, nicht zu wissen, ob der Berufungsführer 3 von der fehlenden Plexiglasscheibe gewusst habe oder nicht. Er sei zudem davon ausgegangen, dass derjenige Schichtleiter, in dessen Schicht die