9.3 Seit wann fehlte die Plexiglasscheibe? 9.3.1 Erwägungen der Vorinstanz Betreffend die Dauer des Fehlens der Plexiglasscheibe gibt die Vorinstanz unter dem Titel II.4.4. Dauer fehlende Plexiglasscheibe zunächst die Aussagen des Strafund Zivilklägers sowie der Berufungsführer wieder (pag. 753 f.). Anschliessend hält sie fest, die Angaben würden divergieren, vorliegend könne allerdings offen gelassen werden, wie lange die Plexiglasscheibe tatsächlich gefehlt habe. Auszugehen sei von einem Richtwert von mindestens mehreren Wochen. Für die Beurteilung der in Frage stehenden Delikte sei die Frage der exakten Dauer ohnehin irrelevant.