Dasselbe gilt in Bezug auf die Excel-Tabelle «2008 Sicherheits- Schulung besucht.xls» (pag. 328); diese besagt, dass der Straf- und Zivilkläger die Sicherheitsschulung am 13.03.2008 besucht habe. Es ist aber nicht klar, wann und durch wen die Tabelle verfasst wurde. Immerhin gibt der Berufungsführer 3 an, nach dem Unfall die Teilnehmerlisten eingefordert zu haben, mehrere habe der Straf- und Zivilkläger nicht unterschrieben. Sie hätten deswegen eine Sitzung einberufen, anlässlich welcher gesagt worden sei, der Straf- und Zivilkläger habe teilgenommen (pag. 98 Z. 88 ff.)