Schliesslich wird durch den Berufungsführer 1 bestritten, den Straf- und Zivilkläger angewiesen zu haben, durch das Loch im Schutzgitter zu sprayen. Er gibt zwar zu, selber vor Schichtwechsel gesprayt zu haben, streitet jedoch ab, zu diesem Zweck durch das Loch hindurch gegriffen zu haben. In diesem Zusammenhang wird