8.5 Bestrittener Sachverhalt/Beweisfragen Zunächst ist unklar, inwiefern der Straf- und Zivilkläger an der Unfallmaschine und betreffend Sicherheitsvorschriften instruiert und geschult worden war. In Bezug auf die Unfallmaschine ist strittig, ob das grüne Schutzgitter zum Zeitpunkt des Unfalles fest angebunden war. Bezüglich der Plexiglasscheibe ist zu klären, wie lange vor dem Unfallzeitpunkt diese bereits gefehlt hat. Der Berufungsführer 3 bestreitet zudem als einziger, Kenntnis von der fehlenden Plexiglasscheibe gehabt zu haben.