Es gelang ihnen aus unbekannten Gründen nicht, das Heizelement nach hinten zu stossen. Der Berufungsführer 2 alarmierte den Berufungsführer 4, welcher von seinem Domizil in O.________ an die Unfallstelle fuhr. Nach seiner Ankunft schlug dieser dann mit einem Stemmeisen das Heizmodul nach hinten, hob den Spannrahmen an und befreite so den Straf- und Zivilkläger.