Dies gelang ihm aber nicht. Selbst wenn der Straf- und Zivilkläger das Gitter hätte anheben können, hätte dies aber nichts mehr an der schlimmen Situation geändert, zumal das Heizelement durch den eingeklemmten Arm blockiert war und daher gar nicht mehr zurückfahren konnte. Da der Straf- und Zivilkläger auch den Notschalter nicht selber betätigen konnte, schrie er daraufhin um Hilfe. Der Berufungsführer 2 eilte zusammen mit einigen Mitarbeitern zu Hilfe und schaltete die Maschine aus. Die Ersthelfer versuchten, den Arm mit Wasser abzukühlen. Es gelang ihnen aus unbekannten Gründen nicht, das Heizelement nach hinten zu stossen.