Alle vier Berufungsführer bestreiten nicht, die Unfallmaschine – trotz des Defektes und ohne Sicherheitsvorkehrungen zu treffen – benutzt zu haben. Unbestritten ist weiter die Vorgehensweise beim Auftreten von Störungen: Die Schichtleiter melden kleinere Defekte/Störungen direkt dem Betriebsmechaniker. Grössere Schäden/Störungen müssen die Schichtleiter hingegen dem Abteilungsleiter melden, welcher den Betriebsleiter informiert. Falls der Schaden resp. die Störung nicht sofort behoben werden kann, muss die Maschine ausgeschaltet werden. Bei grösseren Schäden bestimmt der Betriebsleiter das weitere Vorgehen resp.