98 Z. 94 ff.). Der Berufungsführer 4 war gemäss Einzelarbeitsvertrag vom 04.05.2009 in der Funktion Abteilungsleiter angestellt (pag. 369 f.). Am Unfallabend war das Werk L.________ gemäss Organigramm (pag. 361) wie folgt gegliedert: Der Berufungsführer 3 stand als Betriebsleiter den anderen Berufungsführern sowie dem Straf- und Zivilkläger vor. Der Berufungsführer 4 war, als einer der Abteilungsleiter, dem Berufungsführer 3 direkt unterstellt. Gleichzeitig war