Die Maschinen stehen während der Übergabe i.d.R. nicht still, sondern laufen weiter. Unbestrittenermassen waren auch die Berufungsführer 1 - 4 bei der M.________ AG angestellt. Der Berufungsführer 1 war gemäss Einzelarbeitsvertrag vom 10.12.2008 in der Funktion stv. Abteilungsleiter des Werkes L.________ sowie vom 23.07.2009 bis am 30.08.2010, d.h. zum Zeitpunkt des Unfalls, zusätzlich als Schichtleiter angestellt (pag. 367 f. und pag. 61 Z. 43 ff.). Der Berufungsführer 2 war nach dem Einzelarbeitsvertrag vom 09.02.2005 zum Unfallzeitpunkt in der Funktion Schichtleiter angestellt (pag.