583). Dem Berufungsführer 4 wird vorgeworfen, er habe in seiner Funktion als Abteilungsleiter für die Produktion und als für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Zuständiger die seit längere Zeit, mindestens aber seit mehreren Tagen fehlende Plexiglasscheibe im Schutzgitter der Tiefziehmaschine _______ zwar dem Betriebsleiter gemeldet, es aber in pflichtwidriger Weise unterlassen, für die umgehende Reparatur resp. für die Ausserbetriebnahme der Maschine zu sorgen (pag. 589).