576). Dem Berufungsführer 3 wird zum Vorwurf gemacht, er habe es in seiner Funktion als Betriebsleiter für die Produktion und als für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Zuständiger trotz Kenntnis von der seit längerer Zeit, mindestens aber seit mehreren Tagen fehlenden Plexiglasscheibe am Schutzgitter der Tiefziehmaschine _______ in pflichtwidriger Weise unterlassen, für die umgehende Reparatur bzw. die Ausserbetriebnahme zu sorgen; zudem habe er die Weiterbenutzung der Maschine angeordnet (pag. 583).