Weiter wird ihm zum Vorwurf gemacht, er habe es in seiner Funktion als Schichtleiter und stv. Abteilungsleiter für die Produktion und als für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Zuständiger in pflichtwidriger Weise unterlassen, für die umgehende Reparatur der seit längerer Zeit, mindestens aber seit mehreren Tagen fehlenden Plexiglasscheibe am Schutzgitter der Tiefziehmaschine _______ resp. für die Ausserbetriebnahme der Maschine zu sorgen. Zudem habe er sich auch nicht vergewissert, ob der Schaden bereits gemeldet worden war (pag. 570).