8.2 Ausgangslage – Vorfall vom 26.05.2010 Am Mittwoch, 26.05.2010, ereignete sich in der M.________ AG im Werk L.________ ein Arbeitsunfall: Der rechte Unterarm des Straf- und Zivilklägers wurde bei einem Sprayvorgang an der Tiefziehmaschine _______ (pag. 16 ff.) zwischen Schienen und Spannrahmen eingeklemmt, worauf das 400 Grad Celsius heisse Heizmodul nicht zurück fuhr. Der Straf- und Zivilkläger erlitt einen offenen Ellenschaftbruch und diverse Hautverletzungen, u.a. Verbrennungen zweiten und dritten Grades. Infolge dieser Verletzungen musste schliesslich schrittweise sein ganzer rechter Unterarm amputiert werden (pag.