6. Vorbringen der Verteidigung Rechtsanwalt D.________ macht namens und auftrags des Berufungsführers 2 mit Berufungsbegründung vom 31.08.2015 eine Verletzung des Anklagegrundsatzes geltend (pag. 964 ff.). Konkret bringt er vor, dem Berufungsführer 2 werde mit Strafbefehl vom 12.02.2013 bzw. mit erstinstanzlichem Urteil vom 04.09.2014 vorgeworfen, er habe den Tatbestand der fahrlässigen schweren Körperverletzung durch Unterlassung erfüllt (pag.