6 Mit Stellungnahme vom 25.09.2015 (pag. 1007 ff.) stellte und begründete Fürsprecher K.________ im Namen und im Auftrag des Straf- und Zivilklägers folgende Anträge: «[...] 1. In Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils vom 04.09.2014 seien die Beschuldigten/Berufungsführer 1 bis 4, A.________, vgt., C.________, vgt., E.________, vgt., und G.________, vgt., schuldig zu erklären. - der fahrlässigen schweren Körperverletzung, begangen am 26.05.2010 in L.________, z.N.d. J.________,