Der Berufungsführer 4 liess durch seine Verteidigerin Rechtsanwältin I.________ mit schriftlicher Berufungsbegründung vom 31.08.2015 (pag. 986 ff.) folgende Abänderungen des erstinstanzlichen Urteils beantragen: «[...] 1. Herr G.________ sei vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung freizusprechen (Ziff. IV./1. des Urteils). 2. Herr G.________ sei vom Vorwurf des Nichtanbringens von Sicherheitsvorrichtungen freizusprechen (Ziff. IV./2. des Urteils). 3. Die Zivilklage des Privatklägers sei abzuweisen. 4. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien vom Staat zu tragen.