4 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Es wurden von Amtes wegen aktuelle Strafregisterauszüge und Leumundsberichte betreffend die vier Berufungsführer eingeholt (Art. 389 Abs. 3 StPO; pag. 884 ff. sowie pag. 867 ff., pag. 872 ff., pag. 878 ff. und pag. 889 ff.). 4. Anträge der Parteien Mit schriftlicher Berufungsbegründung vom 28.08.2015 (pag. 926 ff.) beantragte Rechtsanwalt B.________ im Namen und im Auftrag des Berufungsführers 1 folgende Abänderungen des erstinstanzlichen Urteils: «[...]