eventualiter stellte er den Antrag, er sei vom persönlichen Erscheinen anlässlich der Berufungsverhandlung zu dispensieren (pag. 844). Mit Eingaben vom 09.06.2015 bzw. vom 10.06.2015 bzw. vom 15.06.2015 teilten auch die vier Berufungsführer ihr Einverständnis mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens mit (pag. 847, pag. 849, pag. 851 und pag. 853). Mit Verfügung vom 17.06.2015 wurde die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet (Art. 406 StPO). Weiter wurden die Berufungsführer aufgefordert, innert 30 Tagen eine schriftliche Begründung ihrer Berufung einzureichen (pag.